Jurafuchs

§ 47

MedienG LSA
Arbeitsweise des Vorstands
Abschnitt 6 Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Stand 2013-01-02
(1)
Der Vorstand tritt auf Einladung seiner oder seines Vorsitzenden zusammen. Auf Verlangen jeden Mitglieds des Vorstands ist eine außerordentliche Sitzung des Vorstands einzuberufen.
(2)
Der Vorstand tagt in nicht öffentlicher Sitzung. Die Direktorin oder der Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt nimmt an den Sitzungen teil.

Meine Notizen

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