Jurafuchs

§ 45

MedienG LSA
Zusammensetzung und Amtszeit des Vorstands
Abschnitt 6 Medienanstalt Sachsen-Anhalt
Stand 2013-01-02
Die Versammlung wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, ein Mitglied für die erste Stellvertretung und ein Mitglied für die zweite Stellvertretung (Vorstand). Abberufungen sind nur aus wichtigem Grund und mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Versammlung zulässig. Nach Ablauf der Amtszeit führt der Vorstand die Geschäfte bis zur Bildung eines neuen Vorstands weiter.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →