Wirtschaftsjahr der kommunalen Anstalt ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Wenn die Art des Betriebs es erfordert, kann die Unternehmenssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.
§ 10
ThürAVOWirtschaftsjahr
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2016-04-28