Jurafuchs

§ 8

ThürAVO
Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit
Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
Stand 2016-04-28
(1)
Für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der kommunalen Anstalt ist zu sorgen. Insbesondere sind alle notwendigen Instandhaltungsarbeiten rechtzeitig durchzuführen.
(2)
Für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung der kommunalen Anstalt und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen sollen aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
(3)
Die kommunale Anstalt soll einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, wenn dadurch die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung der kommunalen Anstalt nicht beeinträchtigt werden.

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