Hauptwahlen im Sinne des Gesetzes sind
1.
allgemeine Neuwahlen (§ 6 Abs. 1 KWG LSA),
2.
Wahl und Abwahl des Bürgermeisters, Ortsvorstehers und Landrates (§ 6 Abs. 2 KWG LSA),
3.
einzelne Neuwahlen (§ 46 KWG LSA),
4.
Wiederholungswahlen (§ 45 KWG LSA), wenn sie im gesamten Wahlgebiet durchgeführt werden und das Wahlverfahren in allen Teilen erneuert wird.