Der Landeswahlleiter stellt die Zahlen des Gesamtergebnisses der allgemeinen Neuwahlen zusammen und macht sie in der Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten öffentlich bekannt.
§ 70
KWO LSAGesamtergebnis der allgemeinen Neuwahlen
Teil 6 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses (zu §§ 36 bis 43 KWG LSA)
Stand 1994-02-24