Bis zum Inkrafttreten von Rechtsverordnungen nach § 19 Absatz 5 oder 6 werden die dienstlichen Beurteilungen jeweils nach den bis zum Ablauf des 9. April 2024 geltenden Vorschriften erstellt.
§ 136
LBGÜbergangsregelung zur dienstlichen Beurteilung
Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2024-06-21