Wird eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine langfristige Beurlaubung beantragt, ist der Beamte auf die Folgen reduzierter Arbeitszeit oder langfristiger Beurlaubungen hinzuweisen, insbesondere auf die Folgen für Ansprüche aufgrund beamten-rechtlicher Regelungen.
§ 82
LBGHinweispflicht
Arbeitszeit, Urlaub und Dienstbefreiung
Stand 2024-06-21