Die Personalvertretung der Beamtinnen und Beamten wird durch das Personalvertretungsgesetz geregelt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 81 Dienstzeugnis§ 83 Beteiligung der Spitzenorganisationen →