Jurafuchs

§ 8

SH AbgG
Amtsausstattung
Aufwendungsersatz
Stand 1991-02-13
(1)
Abgeordnete erhalten zur Mandatsausübung eine Amtsausstattung, die Sachleistungen umfasst.
(2)
Zur Amtsausstattung gehören auch die Benutzung der Fernsprechanlagen im Parlamentsgebäude, soweit dies zur Mandatsausübung erforderlich ist, und die Inanspruchnahme sonstiger vom Landtag zur Verfügung gestellter Leistungen.

Meine Notizen

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