Eine Sportorganisation darf nur gefördert werden, wenn sie dokumentiert, dass:
1.
sie sich durch Anerkennung der einschlägigen Anti-Doping-Bestimmungen, insbesondere des WADA- und des NADA-Codes zum dopingfreien Sport bekennt,
2.
sie den „Maßnahmenplan des Landessportbundes im Kampf gegen Doping“ vollumfänglich anerkennt und umsetzt,
3.
sie ihre Mitarbeiter verpflichtet, sich der Unabhängigen Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, sofern der Verdacht besteht, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt an Sportler Substanzen weitergegeben, diese zugänglich gemacht oder Methoden angewandt haben, die gegen die jeweils gültigen nationalen oder internationalen Antidoping-Bestimmungen verstoßen haben beziehungsweise solch einen Verstoß in einer vorherigen beruflichen Tätigkeit aktiv eingefordert beziehungsweise betrieben oder in ihrem direkten Verantwortungsbereich wissentlich geduldet haben,
4.
sie die vom Landessportbund erarbeitete „Erklärung zum Kinderschutz“ mit den darin verankerten Maßnahmen vollumfänglich anerkennt und umsetzt,
5.
die Besetzung von Personalstellen grundsätzlich auf der Grundlage einer Stellenausschreibung erfolgt und
6.
der innere Aufbau und die Tätigkeit der Sportorganisation demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.