Zur Beratung des für Sport zuständigen Ministeriums in Grundsatzfragen und in Fragen der Umsetzung dieses Gesetzes wird ein Landessportbeirat gebildet. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Landessportbundes, der kommunalen Spitzenverbände sowie des Thüringer Landtags. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für Sport zuständigen Ministeriums geregelt.
§ 4
ThürSportFGLandessportbeirat
Allgemeine Bestimmungen
Stand 2018-12-05