Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Thüringer Sportfördergesetz vom 8. Juli 1994 (GVBl. S. 808) außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 22 Gleichstellungsbestimmung