Die Umsetzung dieses Gesetzes sowie deren Auswirkungen werden von dem für Sport zuständigen Ministerium alle fünf Jahre, beginnend mit dem 1. Januar 2024, evaluiert. Der schriftliche Evaluationsbericht wird dem Landtag vorgelegt.
§ 20
ThürSportFGEvaluation
Schlussbestimmungen
Stand 2018-12-05