Wahlvorschläge sind spätestens am 55. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich bei der Wahlleiterin oder beim Wahlleiter einzureichen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Arten der Wahlvorschläge§ 20 Inhalt der Wahlvorschläge →