Der Wahlausschuß stellt das Wahlergebnis im Wahlgebiet fest. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter gibt das Wahlergebnis bekannt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 35 Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen, Auslegungsregeln§ 37 Erwerb der Mitgliedschaft in der Vertretung →