Über Anordnungen des Präsidenten im Rahmen der Sitzungsleitung ist eine Aussprache zulässig. Der Präsident kann sie auf die nächste Sitzung vertagen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 43 Namentliche Abstimmung§ 45 Ordnungs- und Sachrufe →