Gebiete im Sinne von § 25 Abs. 1 BNatSchG können nur durch Gesetz als Biosphärenreservat festgesetzt werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 Nationalparke, Nationale Naturmonumente (zu § 24 BNatSchG)§ 19 Landschaftsschutzgebiete (zu § 26 BNatSchG) →