Dieses Gesetz regelt die Beratung, Hilfe- und Schutzmaßnahmen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Personen, die infolge einer psychischen Störung oder psychischen Erkrankung funktionseingeschränkt, krank oder behindert sind. Hierzu zählt auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen.
§ 1
PsychKHGAnwendungsbereich
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2022-03-16