Jurafuchs

§ 1

PsychKHG
Anwendungsbereich
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Stand 2022-03-16
Dieses Gesetz regelt die Beratung, Hilfe- und Schutzmaßnahmen einschließlich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Personen, die infolge einer psychischen Störung oder psychischen Erkrankung funktionseingeschränkt, krank oder behindert sind. Hierzu zählt auch eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehende Abhängigkeit von Suchtstoffen.

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