Jurafuchs

§ 17

PsychKHG
Ärztliches Zeugnis
Zuständigkeit, Ärztliches Zeugnis, Verfahren, vorläufige Unterbringung
Stand 2022-03-16
Das Ärztliche Zeugnis hat folgenden Inhalt:
1.
das Vorliegen der Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 10 Absatz 2 und 3,
2.
Ausführungen, ob die betroffene Person offensichtlich nicht in der Lage ist, ihren Willen frei zu bilden und kundzutun, und
3.
Ausführungen, ob von der persönlichen Anhörung der betroffenen Person durch das Gericht erhebliche Nachteile für ihre Gesundheit oder eine Gefährdung für den Anhörenden oder andere Personen zu besorgen sind.
4.
Das ärztliche Zeugnis muss auf den gegenwärtigen Gesundheitszustand der betroffenen Person abstellen.

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