(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.(2)Gleichzeitig tritt das Unterbringungsgesetz vom 11. November 1992 (Amtsbl. S. 1271), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2020 (Amtsbl. I S. 332), außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 41 Belastungsausgleich