Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
§ 40
PsychKHGErlass von Verwaltungsvorschriften
Teil 4 Schlussvorschriften
Stand 2022-03-16