Jurafuchs

§ 7

PsychKHG
Saarländischer Psychiatrie-Expertenrat
Teil 2 Stärkung der psychiatrischen Versorgung
Stand 2022-03-16
(1)
Der Saarländische Psychiatrie-Expertenrat (SPE) unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Psychiatrieplanung und -weiterentwicklung.
(2)
Der Vorsitz und die Geschäftsführung obliegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
(3)
Der Saarländische Psychiatrie-Expertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

Meine Notizen

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