(1)
Der Saarländische Psychiatrie-Expertenrat (SPE) unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Psychiatrieplanung und -weiterentwicklung.
(2)
Der Vorsitz und die Geschäftsführung obliegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
(3)
Der Saarländische Psychiatrie-Expertenrat gibt sich eine Geschäftsordnung.