Jurafuchs

§ 23

PsychKHG
Besuche
Gestaltung der Unterbringung und Behandlung
Stand 2022-03-16
(1)
Die untergebrachte Person darf innerhalb der für die Einrichtung üblichen Besuchszeiten regelmäßig Besuch empfangen.
(2)
Das Recht, Besuch zu empfangen, darf nur aus erheblichen Gründen der Gefährdung der Behandlung oder der Sicherheit oder Ordnung in der Einrichtung eingeschränkt werden.
(3)
Besuche der rechtlichen, anwaltlichen oder notariellen Vertretung in einer die untergebrachte Person betreffenden Rechtssache dürfen nicht beschränkt werden. Dies gilt für Telefongespräche entsprechend.

Meine Notizen

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