Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
§ 142
BRAOBeschwerde
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichts
Stand 2026-05-06