Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.
§ 147
BRAOMitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofes
Stand 2026-05-06