Bei dem Bundesgerichtshof kann als Rechtsanwalt nur zugelassen werden, wer durch den Wahlausschuß für Rechtsanwälte bei dem Bundesgerichtshof benannt wird.
§ 164
BRAOBesondere Voraussetzung für die Zulassung
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof
Stand 2026-05-06