Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 163 Sachverständigengutachten§ 164 Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind →