Ergeht eine Entscheidung über die Kosten, hat das Gericht hierüber in der Endentscheidung zu entscheiden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 81 Grundsatz der Kostenpflicht§ 83 Kostenpflicht bei Vergleich, Erledigung und Rücknahme →