Beteiligtenfähig sind1.natürliche und juristische Personen,2.Vereinigungen, Personengruppen und Einrichtungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann,3.Behörden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 7 Beteiligte§ 9 Verfahrensfähigkeit →