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Jurafuchs

§ 183

FamFG
Kosten bei Anfechtung der Vaterschaft
Stand 2026-04-22
Hat ein Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft Erfolg, tragen die Beteiligten, mit Ausnahme des minderjährigen Kindes, die Gerichtskosten zu gleichen Teilen; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

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