Die Vorschriften des Adoptionswirkungsgesetzes bleiben unberührt.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 198 Beschluss in weiteren Verfahren§ 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen →