Jede Partei kann in der Schlichtungsverhandlung mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt oder einem sonstigen Beistand erscheinen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 18 Vertretung§ 20 Verhandlungsgrundsätze →