Das Güteverfahren ist darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beizulegen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 28 Zuständigkeit und Verfahren§ 30 Zuständigkeit →