Jurafuchs

§ 21

BbgEBG
Innovationsförderung
Förderung der Erwachsenenbildung
Stand 2023-12-20
Das Land kann darüber hinaus im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel Maßnahmen der anerkannten Einrichtungen sowie der anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung fördern, mit denen diese auf aktuelle gesellschaftliche oder strukturelle Herausforderungen reagieren. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen innovative Formate wie insbesondere offene Angebote, die Entwicklung und Förderung von Zugängen zu neuen Zielgruppen, aufsuchende Bildung, regionale Vernetzung oder kooperative, vernetzende Angebote zur Digitalisierung in der Erwachsenenbildung sowie die Entwicklung und Erprobung von neuen Konzepten und Methoden in der Erwachsenenbildung.

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