Jurafuchs

§ 1

HKO
Rechtsstellung der Landkreise
Grundlagen der Kreisverfassung
Stand 2005-03-07
(1)
Die Landkreise sind Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände. Sie verwalten ihr Gebiet nach den Grundsätzen der gemeindlichen Selbstverwaltung.
(2)
Das Gebiet des Landkreises bildet zugleich den Bezirk der unteren Behörde der Landesverwaltung.

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