Das Kreisgebiet besteht aus den Gemeinden und aus den gemeindefreien Grundstücken, die nach geltendem Recht zum Landkreis gehören.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 12 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel§ 14 Grenzänderung →