Jurafuchs

§ 27

HKO
Hinderungsgründe
Verwaltung des Landkreises
Stand 2005-03-07
Kreistagsabgeordnete können nicht sein:
1.
hauptamtliche Beamte und haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmer ab der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im kommunalen Bereich
2.
leitende Arbeitnehmer einer Gesellschaft oder einer Stiftung des bürgerlichen Rechts, an der der Landkreis maßgeblich beteiligt ist.

Meine Notizen

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