Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses bei dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium bereitet die Verhandlungen des Landespersonalausschusses vor und führt seine Beschlüsse aus.
§ 104
LBGGeschäftsstelle
Teil 8 Landespersonalausschuss
Stand 2010-10-20