Soweit Regelungen zu Befähigungsvoraussetzungen nach den geltenden Vorschriften über die lehrberuflichen Laufbahnen und Lehrämter von den Voraussetzungen nach § 15 Abs. 3 und 4 abweichen, bleiben diese unberührt.
§ 108
LBGLehrkräfte für Fachpraxis
Schulen
Stand 2010-10-20