In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt. Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
§ 28
LWahlGWahl in den Wahlkreisen
Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten
Stand 2004-11-24