Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählervereinigungen ist nicht zulässig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 37 Aufstellung von Bewerbern§ 39 Zurücknahme von Wahlvorschlägen →