(1)
Die Behörden stellen über das zentrale E-Government-Portal aktuelle Informationen über ihre Aufgaben, ihre Anschrift, ihre Geschäftszeiten sowie postalische, telefonische und elektronische Erreichbarkeiten zur Verfügung.
(2)
Die Behörden haben über das zentrale E-Government-Portal über die von ihnen auf elektronischem Weg angebotenen Dienstleistungen, damit verbundene Gebühren, beizubringende Unterlagen und die zuständige Ansprechstelle und ihre Erreichbarkeit zu informieren sowie erforderliche Formulare bereitzustellen.