Jurafuchs

§ 26

ThürEGovG
Umsetzung von Standardisierungsbeschlüssen des IT-Planungsrates
Informationstechnische Zusammenarbeit und Informationssicherheit
Stand 2018-05-10
Fasst der Planungsrat für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern (IT-Planungsrat) einen verbindlichen Beschluss über fachunabhängige und fachübergreifende Interoperabilitäts- oder Sicherheitsstandards nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 3 des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (GVBl. 2010 S. 22), sind diese Standards durch die Behörden des Landes und der Gemeinden und Gemeindeverbände bei den von ihnen eingesetzten informationstechnischen Systemen einzuhalten.

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