Jurafuchs

§ 3

ThürEGovG
Personalgewinnung, Qualifizierung
Grundlagen
Stand 2018-05-10
(1)
Die Gewinnung, Bindung und Entwicklung von IT-Fachkräften in der Landesverwaltung soll auf Grundlage eines gemeinsamen Personalentwicklungskonzepts der obersten Landesbehörden erfolgen.
(2)
Durch anforderungsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen werden der Erwerb und der Erhalt der IT- und E-Government-Kompetenz der Bediensteten der Landesverwaltung sichergestellt.
(3)
Bei der Einführung neuer IT- oder E-Government-Verfahren sowie bei wesentlichen Erweiterungen oder sonstigen Änderungen bestehender Verfahren sind die hiervon betroffenen Bediensteten angemessen zu schulen.

Meine Notizen

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