Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist im gesamten Stadtgebiet zu fördern. Die Ladeinfrastruktur ist mit folgenden Zielen auszubauen:
1.
Der Aufbau von Ladeinfrastruktur erfolgt unter der Berücksichtigung der unterschiedlichen Anwendungsfälle und in einer raumübergreifenden Betrachtung bedarfsgerecht im gesamten Stadtgebiet.
2.
Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur wird so fortgesetzt, dass er den Zuwachs an Elektrofahrzeugen in Berlin beschleunigt befördern kann. Ziel ist dabei ein Verhältnis von insgesamt mindestens einem Ladepunkt für je zehn zugelassene Fahrzeuge, wie es die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe empfiehlt. Bis zum Ablauf des Jahres 2025 müssen insgesamt 30 Prozent der Ladepunkte im Sinne des Satzes 2 betriebsbereit errichtet sein.
3.
Maßgeblich beim Ausbau sind die Ziele des Mobilitätsgesetzes und des Stadtentwicklungsplans Mobilität und Verkehr zu beachten.
4.
Der Aufbau im öffentlichen Raum erfolgt im Auftrag des Landes Berlin nach den Maßgaben einer einheitlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Ladeinfrastruktur und berücksichtigt dabei die Entwicklung des Ausbaus von Ladeeinrichtungen im privaten Raum.
5.
Dabei werden nur Ladeeinrichtungen öffentlich gebaut beziehungsweise gefördert, an denen sichergestellt wird, dass ausschließlich regenerativ erzeugter Strom angeboten wird.
6.
Dem Abgeordnetenhaus ist über den Ausbau jährlich zu berichten.