Jurafuchs

§ 17

EWG Bln
Klimaschutz als Bildungsinhalt
Abschnitt 5 Bildung
Stand 2016-03-22
(1)
Der Senat von Berlin stärkt durch die Einbeziehung der Themen Klimawandel, Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels in die schulische und vorschulische Bildung das Bewusstsein und das Verständnis für diese Themen. Daneben soll der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit Energie vermittelt werden.
(2)
Der Senat von Berlin trägt Sorge dafür, dass Schulen bei der Teilnahme an Schulprojekten im Bereich der Themen nach Absatz 1 unterstützt werden.

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