Der Senat von Berlin richtet bis zum Ablauf des ersten auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Kalenderjahres ein Monitoringsystem ein, um die Folgen des Klimawandels in Berlin zu erfassen und deren Entwicklung zu beobachten. Das Monitoring wird laufend aktualisiert. Hierbei sollen auch Daten und Informationen nichtstaatlicher Institutionen eingebunden werden. Das Monitoringsystem ist kontinuierlich weiterzuentwickeln.
§ 16
EWG BlnMonitoring des Klimawandels und seiner Auswirkungen
Abschnitt 4 Anpassung an den Klimawandel
Stand 2016-03-22