Die Verordnungsermächtigungen in § 23, § 59 Abs. 1 Satz 2, den §§ 70, 79, 80 und 107 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. März 2014 in Kraft.
§ 122
HBGInkrafttreten
SIEBTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2013-05-27