Beamtinnen und Beamte können ihre Gewerkschaften und Berufsverbände mit ihrer Vertretung beauftragen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
§ 94
HBGVertretung durch Gewerkschaften und Berufsverbände
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Stand 2013-05-27